| Familienangehörige |
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Familienangehörige zweiten Grades von Südafrikanern oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sind für den befristeten Aufenthalt zugelassen.
Als Inhaber einer solchen Aufenthaltsgenehmigung ist es Ihnen nicht erlaubt zu arbeiten, zu studieren oder an Vergleichbarem teilzunehmen. Zudem muss ein bestimmter Betrag eines monatlichen Einkommens nachgewiesen werden.
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der Familienverhältnisse kann ausschließlich von Familienmitgliedern ersten Grades beantragt werden. Dies umfasst Kinder, Eltern, adoptierte Kinder, Adoptiveltern wie auch Stiefkinder und Stiefeltern. Es ist eine familiäre Beziehung zu einem südafrikanischen Bürger oder einem Inhaber einer dauerhaften Genehmigung erforderlich.
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