| Unbefristeter Aufenthalt |
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Bewerber, die die Anforderungen einer Geschäftserlaubnis erfüllen, eine Erlaubnis aufgrund außergewöhnlicher Fähigkeiten oder als Pensionierte besitzen bzw. Verwandte ersten Grades eines Südafrikaners oder eines Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sind, können sich sofort um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bewerben.
Inhaber einer Genehmigung für Lebenspartner oder einer generellen Arbeitserlaubnis und Flüchtlinge, von Südafrika anerkannt, können sich nach fünf Jahren um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bewerben.
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