| Lebenspartner |
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Lebenspartner von südafrikanischen Bürgern oder Einwohnern mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung können relativ einfach eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
Dafür ist es notwendig, dass die Partner zusammen leben und ein Nachweis über finanziellen, emotionalen, medizinischen und physischen Beistand erbracht wird. Falls im Zusammenhang mit einer Aufenthaltsgenehmigung für den Lebenspartner eine Arbeits-, Studien- oder Geschäftserlaubnis beantragt wird, muss das damit übereinstimmende Dokument in vereinfachter Form eingereicht werden.
Gibt es zudem einen Beleg darüber, dass die Beziehung seit mindestens fünf Jahren besteht, kann man sich um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bewerben.
Lebenspartner und minderjährige Kinder können den Inhaber einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung begleiten, ohne dass sie die oben genannten Erwartungen erfüllen. Die einzige Ausnahme bilden die Anforderungen an eine befristete Genehmigung für Pensionierte.
Die Bewerbung kann zusammen mit dem Hauptantragsteller gestellt werden. Der Familienhintergrund muss durch Heirats-, Scheidungs- und Geburtsurkunden nachgewiesen werden. Die Aufenthaltsgenehmigung wird generell für drei Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass Kinder, die ihre Eltern mit dem Vorhaben begleiten, die Schule oder Universität zu besuchen, sich um eine Studiererlaubnis bewerben müssen.
Wenn der Hauptantragsteller sich für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bewirbt, kann diese zeitgleich für den begleitenden Lebensgefährten und die Kinder eingereicht werden.
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