| Pensionäre |
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Die Bewilligung einer Aufenthaltserlaubnis für Pensionäre hängt vom individuellen Einkommen des Bewerbers ab.
Wer seinen Lebensabend in Südafrika verbringen möchte, hat gute Aussichten. Bedingung dafür ist ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel. Es gibt keine Beschränkungen auf ein Mindestalter. Die Aufenthaltserlaubnis wird auf bis zu vier Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.
Der Inhaber einer solchen Erlaubnis kann beliebig in das Land ein- und ausreisen, genauso kann er zeitlich begrenzt oder dauerhaft in Südafrika bleiben. Die Bedingung für eine Aufenthaltsgenehmigung für Pensionäre ist ein monatliches Einkommen von R 20.000. Dieses Einkommen kann das Rentengeld, die Pension oder ein anderer lebenslang unwiderruflicher Anspruch auf Geld oder auch Geldbesitz sein, z.B. Vermögen: Für eine Genehmigung mit befristetem Aufenthalt, die auf vier Jahre (48 Monate) ausgestellt wird, benötigt eine Einzelperson ohne Einkommen R 20.000, die sich auf (48 Monate x R 20,000 =) R 960.000 summieren.
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